Laute Straßen, Geräusche im Treppenhaus, die Nachbarn – Lärm nervt nicht nur, er kann auch zahlreiche unerwünschte Nebenwirkungen auf die Betroffenen haben. Stress und mögliche körperlichen Beschwerden sind die Folge. Damit es gar nicht erst dazu kommt, gibt es bestimmte Anforderungen an den baulichen Schallschutz die befolgt werden müssen. Dabei gibt es verschiedene Dokumente die diese Anforderungen festhalten. Wir erklären Ihnen hier wie sich der Schallschutznachweis nach DIN 4109 von dem Schallschutzausweis unterscheidet!
Schallschutznachweis nach DIN 4109
Eins ausreichender Schallschutz ist ein wichtiger Faktor für die Lebens- und Wohnqualität. Er beeinflusst unser Wohlbefinden sowie unsere Gesundheit. Aus diesem Grund müssen Gebäude über einen ihrer Nutzung entsprechenden Schallschutz verfügen.
Genau das legt die Norm DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ fest. Sie enthält Mindestanforderungen an den baulichen Schallschutz wie die Luft- und Trittschalldämmung von Bauteilen oder auch die haustechnischen Anlagen. Werden die darin beschriebenen Ausführungsanweisungen und Hinweise beachtet, wird von einem Mindestschallschutz ausgegangen.
Diese Anforderungen sollen dafür sorgen, dass sich die Menschen innerhalb ihrer Wohn- und Arbeitsräume wohlfühlen und vor unzumutbaren Belästigungen durch Schallübertragung geschützt werden. Trotzdem sind Belästigung durch Schall zum Beispiel seitens der Nachbarn natürlich nicht gänzlich auszuschließen. Der Schallschutznachweis nach DIN 4109 gehört zu den bauphysikalischen Nachweisen, die bei der Genehmigungsplanung beim Bau oder Umbau von Gebäuden stets erbracht werden müssen.
Schallschutzausweis
Der Schallschutzausweis dagegen ist kein erforderlicher Nachweis und muss auch nicht beim Bauamt vorgelegt werden. Es handelt sich hierbei, vergleichbar mit dem Energiesparausweis, um eine Klassifikation von Gebäuden bezüglich ihres Schallschutzes.
Die sieben Schallschutzklassen von rot (F) bis grün (A) sollen Verbrauchern ermöglichen auf den ersten Blick die Schallbelastung in dem Gebäude zu erkennen. Dabei wird sowohl der Lärm innerhalb des Gebäudes als auch der Außenlärm berücksichtigt. Auch der Grundriss, die Lage und die Dämmung der einzelnen Bauelemente spielen eine Rolle beim austellen des Schallschutzausweises.
Fazit
Bei dem Schallschutznachweis handelt es sich um einen bauphysikalischen Nachweis, darin werden die Mindestanforderungen an den baulichen Schallschutz dargelegt. Er ist vor allem bei der Genehmigungsplanung verpflichtend zu erbringen und wird in der Regel von einem Ingenieur ausgestellt.
Auch der Schallschutzausweis wird meist zur selben Zeit bei demselben Ingenieurbüro in Auftrag gegeben. Allerdings dient dieser der einfachen Bewertung einer Immobilie bezüglich der vorhandenen Lärmbelastung. Es ist durchaus sinnvoll einen Schallschutzausweis ausstellen zu lassen, wenn die Immobilie verkauft oder vermietet werden soll, um den Verbrauchern die Möglichkeit zu geben den vorhandenen Schallschutz einfach verstehen und vergleichen zu können.
Sie suchen nach einem Ingenieur der für Sie einen Schallschutznachweis erstellt? Wir helfen gerne! Erzählen Sie uns von Ihrem geplanten Bauvorhaben und lassen Sie sich von unseren fachkundigen Projektplanern beraten!