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Brandschutz im Einfamilienhaus – Alles, was du wissen musst!

Was ist Brandschutz?

Zum Brandschutz gehören alle Maßnahmen, die zur Verhinderung von Bränden getroffen werden, sowie Maßnahmen, die der Rettung von Tier und Mensch gezählt werden. Im Bereich des Hausbaus ist vor allem der vorbeugende Brandschutz relevant. Hier sind die baulichen und technische Maßnahmen gemeint, die die Ausbreitung von Feuer verhindern sollen.

Vorbeugender Brandschutz – Was gehört dazu?

Ein Brand kann auf vielen Wegen entstehen. Jeder zehnte Brand geht beispielsweise auf zündelnde Kinder zurück, gefolgt von defekten Elektrogeräten und oder überhitztem Fett in Pfannen oder Töpfen. Aber auch vergessenen Kerzen und Zigaretten können Brandauslöser sein. Viele Brände brechen deshalb nachts aus, wenn die Bewohner schlafen. Um alarmiert zu werden und die Wohnung rechtzeitig verlassen zu können und um Bestände rechtzeitig retten zu können, sollte in jedem Raum Rauchmelder angebracht sein.

Zu den Maßnahmen gehören neben den Lösungsmöglichkeiten und Zugangsmöglichkeiten für den Rettungsdienst vor allem aber bauliche und technische Maßnahmen, die die Ausbreitung eines Brandes verhindern.

Im Baurecht ist der bauliche Brandschutz fest verankert. Je nach Größe, Nutzungseinheiten, Anzahl der Personen, die das Gebäude bewohnen und vor allem je nach Gebäudeklasse gibt es unterschiedliche Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz, wie

  • Zugang für die Feuerwehr
  • Äußere Erschließung mit Löschwasser
  • Planung der Fluchtwege
  • Erstellung von Brandwänden je nach Brandverhalten und Feuerwiderstand der Baustoffe/Bauteile

Brandschutzanforderungen nach Gebäudeklasse

Die Brandschutzanforderungen variieren je nach Gebäudeklasse. Diese werden nach unterschiedlichen Kategorien definiert – je nachdem, ob sie freistehend sind, wie viele Nutzungseinheiten und -fläche sie haben.

Bei einem freistehenden Einfamilienhaus handelt es sich um die Gebäudeklasse 1a, bei einer Doppelhaushälfte oder einem Reihenhaus um die Gebäudeklasse 2. Da beide Klassen über unterschiedliche Merkmale verfügen, müssen sie entsprechend unterschiedlichen Brandschutzanforderungen standhalten.

Gebäudeklassen und deren Eigenschaften und Anforderungen an den Brandschutz

GebäudeklasseEigenschaftenAnforderungen
GK 1a)freistehend≤ 2 NutzungseinheitenNE ≤ 400  QuadratmeterOKF ≤ 7 MeterfeuerhemmendFeuerwehreinsatz mit Steckleiter möglich
b)freistehendLand- oder Forstwirtschaftliche NutzungfeuerhemmendFeuerwehreinsatz mit Steckleiter möglich
GK 2nicht freistehend≤ 2 NutzungseinheitenNE ≤ 400  QuadratmeterOKF ≤ 7 Metervon innen nach außen feuerhemmend, von außen nach innen feuerbeständigFeuerwehreinsatz mit Steckleiter möglich
GK 3NE ≥ 400 QuadratmeterOKF ≤ 7Metervon innen nach außen feuerhemmend, von außen nach innen feuerbeständigFeuerwehreinsatz mit Drehleiter nötig
GK 4NE je ≥ 400 QuadratmeterOKF ≤ 13 MeterhochfeuerhemmendfeuerbeständigBrandwand unter zusätzlicher mechanischer Beanspruchung feuerhemmend
GK 5sonstige Gebäude einschließlich UnterirdischefeuerbeständigBrandwand unter zusätzlicher mechanischer Beanspruchung feuerbeständig

Brandschutzkonzept versus Brandschutznachweis

Im Brandschutzkonzept ist die gesamte Brandschutzplanung, insbesondere die von Sonderbauten enthalten. Es beinhaltet alle baurechtlichen und objektbezogenen Bauschutzmaßnahmen – bauliche, technische und organisatorische Brandabwehr und Brandbekämpfung sind hier zusammengefasst. Dieses Konzept wird nicht nur visualisiert, sondern auch umgesetzt, eingehalten und dokumentiert. 

Ob solch ein Brandschutzkonzept erforderlich ist, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In der Regel wird es bei landwirtschaftlichen Gebäuden und eben auch Einfamilienhäusern nicht verlangt.

Der Brandschutznachweis ist eine Teilleistung des Brandschutzkonzepts und auch bei Gebäudeklassen eins bis drei, also auch bei Einfamilienhäuser erforderlich. Die Details der Brandschutzmaßnahmen werden in den Bauplan eingezeichnet und beinhalten je nach Größe und Nutzung des Hauses Fluchtwege, Brandschutztüren oder Standorte der Feuerlöscher.

Wer kontrolliert den Brandschutz im Einfamilienhaus und wer haftet bei nicht vorschriftsmäßigem Brandschutz?

Die Umsetzung der einzelnen Brandschutzmaßnahmen wird von den Bauordnungsbehörden kontrolliert und genehmigt. Die bauliche Herstellung des Brandschutzes liegt bei dem Bauherren selber, unterstützt durch den Architekten oder den Bauingenieuren. 

Bei nicht vorschriftsmäßigen Brandschutz haftet immer der Hausbesitzer, deshalb ist wichtig, sich bereits beim Hausbau oder -umbau dahingehend abzusichern. Es liegt jedoch im Interesse aller, dass der Brandschutz inklusive Rettungswege und technischer bspw. feuerhemmender Eigenschaften eingehalten werden, um die Sicherheit im Haus zu wahren. 

Kosten für den Brandschutznachweis

Die Erstellung eines Brandschutznachweises erfolgt durch den Architekten unter eventueller Heranziehung von weiteren Fachplanern in der Leistungsphase 2 und wird nach HOAI oder vereinbartem Stundensatz vergütet. Sofern keine Sonderleistungen beauftragt sind, erfolgt der Brandschutznachweis im Rahmen der Vergütung in LP 2. In der Regel entstehen also hierfür keine zusätzlichen Kosten. 

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