Statiker
Wer ein Haus baut, möchte, dass es stabil steht. Ein Statiker sorgt dafür, dass das geplante Gebäude allen Lasten aus Eigengewicht, Nutzung und planmäßigen Außeneinwirkungen wie Witterung und Erdbeben standhält. Der Tragwerksplaner garantiert die Standsicherheit des Projekts und führt alles statischen Berechnungen durch.
Ob Neubau, Umbau oder Modernisierung – ein Tragwerksplaner bzw. Statiker sorgt für die Sicherheit deines Gebäudes und und kann dir durch fachliche Expertise und wirtschaftliche Dimensionierung langfristig Kosten ersparen.
Einen Statiker brauchst du im Regelfall bei Bauvorhaben, bei denen Gefahr für Leib und Leben ausgehen kann – er sollte dementsprechend bei fast allen Bauvorhaben herangezogen werden.
Ob das Hinzuziehen eines Statikers für Gebäude geringer Höhe gesetzlich notwendig ist, ist abhängig von den jeweiligen Landesbauordnungen. Wird für die Baugenehmigung ein Standsicherheitsnachweis benötigt, stellt der Statiker ihn aus. Er stellt sicher, dass ein Gebäude im Neubau oder Umbau allen einwirkenden Kräften standhält und sollte den Bauprozess deswegen bei allen Schritten begleiten.
Prüfstatiker
Eine etwas andere Aufgabe erfüllt der Prüfstatiker. Ganz nach dem Vier-Augen-Prinzip prüft ein anerkannter Prüfstatiker die Berechnungen des Statikers im Auftrag der zuständigen Bauaufsichtsbehörde oder des Bauherrn. Er kontrolliert also die schon geleistete Arbeit des Tragwerksplaners, um eventuelle Fehler zu vermeiden.
Prüfstatiker müssen einen Abschluss als Bauingenieur und Berufserfahrung vorweisen, um als Prüfingenieur anerkannt zu werden. Grundsätzlich hat Prüfstatiker also die gleiche Ausbildung wie ein Statiker mit dem Unterschied, dass er behördlich als Prüfstatiker anerkannt sein muss. Je nach Bundesland kann das Verfahren zur Anerkennung dabei variieren, wobei Studium und Berufserfahrung jedoch verpflichtend bleiben.
Prüfingenieure für Bautechnik werden in Deutschland insbesondere für Gebäude mit einem komplexen Genehmigungsverfahren vom Gesetz verlangt. Das heißt, nicht für alle Bauvorhaben wird ein Prüfstatiker benötigt. In den meisten Bundesländern können Einfamilienhäuser und kleinere Projekte ohne die Prüfung der bereits erstellten Statik genehmigt und gebaut werden. Handelt es sich also um vereinfachte Genehmigungsverfahren für Bauvorhaben wie Einfamilienhäuser, Doppelhäuser, Garagen oder andere nicht komplizierte Projekte, kann vom Bauherrn ein Prüfstatiker hinzugezogen werden. Pflicht ist dies jedoch nur in den Bundesländern Berlin, Brandenburg und Hessen.